Medikamenten-Etiketten Injektion – Variante 02

33,00 85,00 

Lieferzeit: 5 Werktage

  • Logo-Upload *

    Maximale Dateigröβe: 15 MBErlaubte Dateitypen: pdf svg eps ai psd xd ps cdr zip

  • Textanmerkung zum Produkt *

Summe der Produkte

Summe der Optionen

Gesamtsumme

Kostenfreier Versand innerhalb Deutschlands

  • individuelles Marketing für Ihre Tierarztpraxis
  • von Experten der Branche entwickelt
Sicher & bequem einkaufen

Medikamenten-Etiketten Injektion – zur Kennzeichnung zum Datum des Anbruchs von Injektionspräparaten (60 x 25 mm)

28 Tage – und keine mehr: So dokumentieren Sie den Anbruch von Injektionspräparaten korrekt.

Wer mit Injektionsmedikamenten arbeitet, kommt an dieser Pflicht nicht vorbei: Alle parenteralen Arzneimittel müssen nach dem Anbruch eindeutig gekennzeichnet werden!

Spätestens 28 Tage nach Anbruch endet die zulässige Verwendungsdauer – ob in der Tierarztpraxis, im Pflegeheim oder im Krankenhaus.
Doch gerade bei kleinen Mehrfachgebinden mit 10 oder 20 ml ist die Beschriftung oft ein Problem: zu wenig Platz, zu viel Aufwand, unleserlich, unpraktisch.

Die Lösung: Unsere spezialisierten Medikamenten-Etiketten im Format 60 x 25 mm.

Sie wurden speziell für kleinere Injektionsfläschchen entwickelt und lassen sich mühelos auf der Flasche anbringen.

Die Etiketten bieten zwei klar strukturierte Felder, mit farbiger Trennung:

  • Angebrochen am

  • Verwendbar bis

Einfach beschriftbar, gut lesbar – und im Alltag blitzschnell einsatzbereit: Datum eintragen, Etikett abziehen, aufkleben – fertig ist die rechtssichere Kennzeichnung.

Das spart Zeit, schafft Klarheit bei der Dokumentation und sorgt für Sicherheit bei der Anwendung von Injektionsmedikamenten.

Auch Pflegedienste, Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen setzen zunehmend auf diese professionelle Lösung – wir beliefern Sie gern auch über den Veterinärbereich hinaus.

Ihre Vorteile der Etiketten zur Kennzeichnung des Anbruchs auf einen Blick:

  • Gesetzeskonforme Dokumentation nach GVP und LANUV, etc.

  • Format ideal für kleine Flaschen mit bis zu 20 ml Inhalt

  • Schnelle, saubere und gut lesbare Beschriftung

  • Etiketten auf Rolle – praktisch in der Handhabung

  • Auch für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, mobile Pflegedienste, etc.  geeignet

Sorgen Sie mit wenig Aufwand für maximale Sicherheit und erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten zuverlässig.

TIPP: Für kleinere Flaschen empfehlen wir die Etiketten zur Dokumentation des Anbruchdatums, Variante-01 – im Format 43 x 14 mm

Bis zu welchem Datum ist das Inketionsmedikament verwendbar? Ermitteln Sie das Datum mit einem Klick im RUHMservice 28-Tage-Rechner [hier klicken]


Die Kennzeichnung von Durchstechflaschen mit dem Anbruchsdatum und dem Datum der maximalen Verwendbarkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Injektionsarzneimitteln nach dem ersten Gebrauch zu gewährleisten.

Warum ist die Kennzeichnung notwendig?

Nach dem ersten Anbruch einer Durchstechflasche besteht ein erhöhtes Risiko für mikrobielle Kontamination und eine mögliche Verminderung der Stabilität des Wirkstoffs.

Um gesundheitliche Risiken für Patienten und Tiere zu vermeiden, muss daher nachvollziehbar sein:

  • wann das Medikament geöffnet wurde

  • bis wann es noch verwendet werden darf (max. 28 Tage nach Anbruch, sofern nichts anderes vom Hersteller angegeben ist)

Das gilt für alle sogenannten Mehrdosenbehältnisse, also Fläschchen, aus denen mehrmals entnommen wird.


Welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnung des Anbruchs von Injektionsmedikamenten gelten?

1. Gute Veterinärpraxis (GVP) / Gute Herstellungspraxis (GMP)

Im Rahmen der GVP/GMP wird gefordert, dass alle Arzneimittel, die nach Anbruch mehrfach verwendet werden, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Das betrifft sowohl Tierarztpraxen als auch andere Einrichtungen, die Arzneimittel verabreichen oder lagern.

2. Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV)

In Deutschland konkretisiert die TÄHAV die Pflichten für Tierärzte in Bezug auf Lagerung und Anwendung von Arzneimitteln.
Dazu gehört auch die Dokumentationspflicht für anbruchabhängige Haltbarkeiten.

3. AMG – Arzneimittelgesetz

Gemäß § 11 und § 13 AMG müssen Arzneimittel sicher angewendet und gelagert werden. Auch die Verwendung über das empfohlene Haltbarkeitsdatum hinaus ist nicht zulässig.

4. Lebensmittel- und Veterinärinstitut NRW (LANUV)

Das LANUV weist im Rahmen von Inspektionen ausdrücklich darauf hin, dass Durchstechflaschen nur 28 Tage nach Anbruch verwendet werden dürfen – sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben ist – und die Kennzeichnung sichtbar erfolgen muss.


Die Kennzeichnung von Durchstechflaschen mit dem Anbruchsdatum und dem Datum der maximalen Verwendbarkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Injektionsarzneimitteln nach dem ersten Gebrauch zu gewährleisten.

Warum ist die Kennzeichnung notwendig?

Nach dem ersten Anbruch einer Durchstechflasche besteht ein erhöhtes Risiko für mikrobielle Kontamination und eine mögliche Verminderung der Stabilität des Wirkstoffs.

Um gesundheitliche Risiken für Patienten und Tiere zu vermeiden, muss daher nachvollziehbar sein:

  • wann das Medikament geöffnet wurde

  • bis wann es noch verwendet werden darf (max. 28 Tage nach Anbruch, sofern nichts anderes vom Hersteller angegeben ist)

Das gilt für alle sogenannten Mehrdosenbehältnisse, also Fläschchen, aus denen mehrmals entnommen wird.


Welche gesetzlichen Grundlagen zur Kennzeichnung des Anbruchs von Injektionsmedikamenten gelten?

1. Gute Veterinärpraxis (GVP) / Gute Herstellungspraxis (GMP)

Im Rahmen der GVP/GMP wird gefordert, dass alle Arzneimittel, die nach Anbruch mehrfach verwendet werden, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Das betrifft sowohl Tierarztpraxen als auch andere Einrichtungen, die Arzneimittel verabreichen oder lagern.

2. Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV)

In Deutschland konkretisiert die TÄHAV die Pflichten für Tierärzte in Bezug auf Lagerung und Anwendung von Arzneimitteln.
Dazu gehört auch die Dokumentationspflicht für anbruchabhängige Haltbarkeiten.

3. AMG – Arzneimittelgesetz

Gemäß § 11 und § 13 AMG müssen Arzneimittel sicher angewendet und gelagert werden. Auch die Verwendung über das empfohlene Haltbarkeitsdatum hinaus ist nicht zulässig.

4. Lebensmittel- und Veterinärinstitut NRW (LANUV)

Das LANUV weist im Rahmen von Inspektionen ausdrücklich darauf hin, dass Durchstechflaschen nur 28 Tage nach Anbruch verwendet werden dürfen – sofern vom Hersteller nichts anderes angegeben ist – und die Kennzeichnung sichtbar erfolgen muss.

 

Produktdetails

Medikamenten-Etiketten – zur Kennzeichnung des Anbruchs von Injektionspräparaten in Tierarztpraxen, Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen:

Rolle mit bestellter Menge, Format 60 mm x 25 mm, farbig grün/rot bedruckt, Haftpapier, beschreibbar, Ecken mit einem Radius von 2 mm abgerundet, Etiketten außenliegend auf Rolle und permanent klebend.

FAQ

Wann wähle ich die Variante ERSTbestellung, wann die Variante unveränderte NACHbestellung?

Wenn Sie ein individuell gestaltetes Produkt zum ersten Mal bestellen und noch keine Druckdatei für das gewählte Produkt erstellt wurde, dann handelt es sich immer um eine ERSTbestellung. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits andere individuelle Medien bestellt haben.

Um unveränderte NACHbestellungen handelt es sich immer dann, wenn Sie einen unveränderten Nachdruck bestellen, also keine Änderung der Druckdaten erforderlich ist. Den geringeren Aufwand geben wir in diesen Fällen als Preisvorteil an Sie weiter.

HINWEIS: Bei allen Ruhmservice-Erinnerungskarten werden die Rückseiten der Karten (Textseite) individualisiert. Sofern Sie einen Kartentext, den Sie bereits für ein anderes Motiv verwendet haben, einsetzen möchten, können Sie die Variante Nachbestellung nutzen. Die Druckdatei für die Textseite wurde in diesem Fall bereits erstellt und kann ohne Mehrkosten wieder eingesetzt werden. So können Sie – bei gleicher Textseite – immer wieder ein neues Motiv für die Vorderseite wählen und profitieren dennoch vom Preisvorteil der Nachbestellung.

Wie und in welchem Format erfolgt der Logo-Upload?

Sie können bei der Bestellung individueller Medien Ihr Praxislogo direkt beim Produkt hochladen. Wenn uns Ihr Logo bereits in druckfähiger Qualität vorliegt, können Sie auch bei Erstbestellungen neuer Produkte auf den Upload verzichten.

Welche Logo-Datei ist für die Erstellung individueller Printmedien geeignet?

Für den professionellen Druck eines Logos sind Vektordateien optimal. Sie tragen meistens die Dateiendung eps. Andere Dateiformate, zum Beispiel mit der Dateiendung jpg, TIFF oder TIF, sind dann geeignet, wenn sie eine Auflösung von mindestens 300 dpi – also 300 Bildpunkten pro Zoll (dots per inch) – aufweisen.

Für eine einwandfreie Verwendung Ihres Praxislogo im Offsetdruck gilt als Faustregel: Optimal ist eine Datei, die als Vektorgrafik vorliegt (eps-Datei).

Die Farben sollten im Farbraum CMYK oder als Sonderfarben angelegt sein. Bitmapgrafiken sollten über eine Auflösung von mindestens 300 dpi verfügen (TIF- oder TIFF-Datei).

Es genügt nicht, das Logo von der Internetseite Ihrer Tierarztpraxis zu kopieren. Diese Grafiken haben eine Auflösung von 72 dpi und sind für den Druck nicht geeignet. Verwenden Sie für den Upload des Logos am besten eine ZIP-Datei. Wenn Sie ein Logo hochgeladen haben, wird die Datei bei uns immer manuell auf Verwendbarkeit geprüft. Sollte die Datei nicht für einen hochwertigen Druck ausreichen, kontaktieren wir Sie per E-Mail oder Telefon.

Hinweis zum Urheberrecht: Alle auf dieser Internetseite und insbesondere die im Ruhmservice-Shop dargestellten Produkte, Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind unser geistiges Eigentum und nach dem Gesetz zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet oder kopiert werden.

RUHMservice

RUHMservice Consulting ist ein Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf den veterinärmedizinischen Markt. Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Branchenerfahrung sowie eine einzigartige Kombination von Know-How und anwendungsbereiten Tools für das Management und Marketing von Tierarztpraxen und Tierkliniken.

Unsere Produkte wurden auf der Grundlage unseres langjährigen Wissens und unserer Erfahrungen bei den Praxisberatungen entwickelt. Sie sind also praxiserprobt und erfolgreich. Unsere Tools, die Sie wie die Produkte im RUHMservice-Shop bestellen können, legen den zentralen Fokus auf die Vermittlung wichtiger tierärztlicher Leistungen. Es steht also nicht der Produktverkauf im Mittelpunkt, sondern das Ziel, die ungenutzten Potentiale der Praxis zu aktivieren.

Wir möchten selbständige Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen, das Bewusstsein für das zu verbessern, was ihre Berufsgruppe auszeichnet und ausmacht: ihre hervorragenden tierärztlichen Leistungen.

Alle Shop-Produkte wurden im praktischen Einsatz getestet und mit viel Herzblut entwickelt. Gerne informieren wir Sie darüber, wie Sie die Tools optimal in Ihrer Praxis einsetzen. Sie möchten Ihren Umsatz und Gewinn gezielt entwickeln? Und Sie möchten gleichzeitig die Prozesse in Ihrer Tierarztpraxis verbessern? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie das langjährige RUHMservice Beratungs-Know-How für Ihren Praxiserfolg!

Raphael M. Witte & das RUHMservice-Team

RUHMservice Consulting
Wir machen Tierarztpraxen erfolgreich!

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Schreibe die erste Bewertung für „Medikamenten-Etiketten Injektion – Variante 02“

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert