Medikamenten-Abgabetüten für die Tierarztpraxis – Variante klein
Hinweis: Die Variante „klein“ eignet sich ideal für die Abgabe kleinerer Mengen und/oder von Tabletten geringer und normaler Größe.
Aufgrund des sehr unterschiedlichen Körpergewichts von Haustieren, der variierenden Therapiedauer und teilweise sehr unterschiedlichen Dosierung, werden in Tierarztpraxen und Tierkliniken regelmässig Arzneimittel aus Großpackungen ausgeeinzelt. Tierarztpraxen ist es – gemäß § 10 Absatz 2 TÄHAV – ausdrücklich erlaubt Arzneimittel auszueinzeln. Voraussetzung dabei ist, dass die Vorschriften zur Kennzeichnung erfüllt werden.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen spielt bei der Abgabe von Medikamenten an Tierhalter natürlich aber auch die Verpackung der Medikamente eine wichtige Rolle. Verpackungen dienen der Positionierung, Vertrauensbildung und Wertvermittlung. Mit den Ruhmservice-Abgabetüten für Tierarztpraxen erhalten Sie ein Produkt zur professionellen Abgabe von Medikamenten an Tierhalter – im Rahmen der Einzelabgabe.
Medikamentenabgabe für professionelle Tierarztpraxen
Für die Medikamentenabgabe in Ihrer Tierarztpraxis erhalten Sie eine hoch repräsentative Verpackung. Gemäß der Regel „Your Service – Your Brand!“ werden die Etiketten der Abgabetüten durch den erfahrenen RUHMservice Grafik-Designer mit dem Logo, den Farben und den Kontaktdaten Ihrer Tierarztpraxis individuell gestaltet. Der hochwertige, professionelle Auftritt verbessert Ihr Image und das Wertempfinden bei Ihren Kunden. Durch den konsequenten Einsatz der visuellen Identität machen Sie Ihre Tierarztpraxis zu einer wiedererkennbaren Marke – mit Mehrwert.
Die Vorteile der RUHMservice Medikamenten-Abgabetüten – Variante klein – auf einen Blick
- Mit dem praktischen Druckverschluss können abgegebene Medikamente vom Tierhalter sicher und hygienisch transportiert werden.
- Nach der Entnahme einer Medikation kann die Tüte beliebig oft wieder sicher verschlossen werden.
- Die aluminiumfreie Ausführung – in Lebensmittelqualität – ist besonders nachhaltig und gleichzeitig optimal für Medikamente geeignet.
- Die abgegebene Medikamente können in den Abgabetüten sicher, licht- und feuchtigkeitsgeschützt transportiert und aufbewahrt werden.
- Das Außenmaterial besteht aus wertigem Kraftpapier mit angenehmer und qualitativer Haptik.
- Die Lieferung erfolgt mit individuell gestalteten Etiketten im Corporate Design Ihrer Tierarztpraxis.
- Das Etikett enthält alle erforderlichen Angaben – nach den §§ 10 und 11 des Arzneimittelgesetzes.
- Professionelle Differenzierung – für nur 17 Cent je Abgabetüte (1000 Stück, Variante Nachbestellung)
Wichtige Hinweise zur rechtlich korrekten Abgabe und Preisberechnung im Rahmen der Einzelabgabe
„Der Tierarzt hat Behältnisse, in denen Arzneimittel vom Tierarzt an den Tierhalter abgegeben werden, auch sofern es sich nicht um Fertigarzneimittel handelt, mit den Angaben nach den §§ 10 und 11 des Arzneimittelgesetzes zu kennzeichnen. Abweichend von Satz 1 dürfen vom Tierarzt in unveränderter Form umgefüllte oder abgepackte Arzneimittel abgegeben werden, soweit die Anforderungen nach § 10 Abs. 8 Satz 1 sowie § 11 Abs. 7 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes erfüllt und die Arzneimittel zusätzlich mit dem Namen und der Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes sowie der abgegebenen Menge gekennzeichnet sind.“ (§ 10 Abs. 2 TÄHAV)
Auch für Tierärzte gelten bei der Auseinzelung die gesetzlichen Apothekenzuschläge für Stoffe: „Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben.“ (§ 4 Abs. 1 AMPreisV). Kauft eine Tierarztpraxis Beipielsweise ein Präparat, mit 100 Tabletten in einer Packung für 100,- Euro netto ein, dann beträgt der Preis bei der Einzelabgabe zwei Euro je Tablette, zzgl. Umsatzsteuer. Nutzen Sie die attraktive Marge für das Branding Ihrer Tierarztpraxis!
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