Neukundenformular für die Tierarztpraxis – gemäß Europäischer Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) – ohne Hinweis Verrechnungsstelle
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Mai 2018 in Kraft und betrifft jedes Unternehmen in der EU, in dem eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt. Deshalb ist automatisch auch jede Tierarztpraxis von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen. Die DSGVO besagt: Wer persönliche Daten speichert, hat die Pflicht, eine Einwilligung/Informationen zur Datenverarbeitung einzuholen. Dies betrifft auch die personenbezogenen Daten der Tierhalter, die in der Regel in der Tierarztpraxis erhoben werden.
Wir machen Kompliziertes einfach
Was kompliziert klingt – und auch ist – , hat RUHMservice für seine Kunden einfach und leicht handhabbar gestaltet:
- Ruhmservice bietet Ihnen ein fertig erstelltes, zweiseitiges Neukundenformular, das die ausführlichen DSGVO-Informationen für Tierärzte enthält.
- Das Formular wurde von einem Fachanwalt erarbeitet, Sie sind damit juristisch hundertprozentig auf der sicheren Seite.
- Alle Anforderungen, die bei der Erhebung personenbezogener Daten wichtig sind, werden mit unserem Formular erfüllt.
Unsere Empfehlung
- Positionieren Sie Ihre Praxis von Anfang an hochprofessionell mit unseren Formularen mit wertigem Design und juristisch geprüften Inhalten.
- Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle.
- Tragen Sie bei der Bestellung ein, ob Ihre Praxis einen speziellen Datenschutzbeauftragten hat. Wenn nicht ist der Praxisinhaber der Datenverantwortliche. Wir benötigen für die individuelle Gestaltung den Namen und die Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, E-Mail) der jeweils verantwortlichen Person.
- Praxen, die keine Leistungen einer tierärztlichen Verrechnungsstelle nutzen, wählen bei der Bestellung den Button „Variante“. Wenn Sie den Service einer tierärztlichen Verrechnungsstelle nutzen, wählen Sie NKF-02- mit dem Hinweis Verrechnungsstelle.
Gut zu wissen
- Unser Service: Bei Erstbestellung erhalten Sie eine PDF-Datei mit wichtigen Kommentierungen zum Formular und Hinweisen zur DSGVO – kostenfrei per E-Mail.
- Die Formulare sind nicht für Praxen geeignet, die den Service eines Dienstleisters zur Rechnungserstellung mit vorheriger Bonitätsprüfung anbieten (z.B. BFS finance GmbH).
- Die Erhebung der Daten über ein DSGVO-konformes Formular alleine reicht nicht aus. Auch alle nachgelagerten Prozesse in Ihrer Praxis müssen den Anforderungen der DSGVO genügen.
G.Grelck –
Gewohnt gute Qualität!
Im Moment im Thema Datenschutz unverzichtbar.
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B. Reuter –
Insbesondere die umfangreiche Datenschutzerklärung, aber auch das gewohnt ansprechende Design sorgt für einen guten ersten Eindruck für Neukunden,
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Tierarztpraxis Ellen Segbert –
Überdurchschnittlicher Service! Extrem schickes Layout und eine großartig entgegenkommende Zusammenarbeit!
Wir sind begeistert von dem Gesamtpaket und würden es jedem weiterempfehlen.
Nicht verifizierter Kauf. Mehr Informationen