Neukundenformular Pferdepraxis – gemäß Europäischer Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) – Variante 02
PRODUKT-INFO: Variante 02 – ideal für Pferdepraktiker mit dem Schwerpunkt auf Dentalleistungen.
Pferdepraxen haben als Fahrpraxis wenig Möglichkeiten, sich als eigenständige Marke zu etablieren. Eins der wenigen Tools, die für Kunden eingesetzt werden, ist das Neukundenformular.
- Nutzen Sie das Formular, um Ihre Leistungen und Ihre Professionalität zu vermitteln.
- Mit den Ruhmservice-Formularen für Pferde hinterlassen Sie einen professionellen ersten Eindruck.
- So positionieren Sie Ihre Praxis beim Kunden nachhaltig und langfristig.
Unsere Empfehlung zum Neukundenformular für Pferdepraxen
Die Schwerpunkte von Pferdepraxen unterscheiden sich teilweise deutlich. Um allen Einsatzmöglichkeiten gerecht zu werden, haben wir drei verschiedene Formulare entwickelt, die Sie für Neukunden einsetzen können.
- Wählen Sie die Variante, die Ihrer Praxis entspricht oder Ihren Anforderungen am nächsten kommt.
- Grundsätzlich sind auch individuelle Änderungen möglich, sie erfolgen nach unserem Design-Stundensatz.
- Ein Hinweis für Ihre Kalkulation: Änderungen sind erfahrungsgemäß in 30 bis maximal 60 Minuten umsetzbar. Kontaktieren Sie uns bei Änderungswünschen telefonisch, wir beraten Sie gerne.
DSGVO – So sind Sie auf der (rechts)sicheren Seite
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab 25. Mai 2018 und betrifft jedes Unternehmen in der EU, in dem eine automatisierte und nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, also auch jede Tierarztpraxis. Dabei gelten umfangreiche Pflichten zur DSGVO-konformen Information und zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Tierhalter.
Das zweiseitige Ruhmservice-Neukundenformular für Tierärzte enthält DSGVO-Informationen, die von einem Fachanwalt erarbeitet wurden. Damit werden alle Anforderungen bei der Erhebung der personenbezogenen Daten erfüllt. Die Erhebung der Daten über ein DSGVO-konformes Formular alleine reicht nicht aus. Auch alle nachgelagerten Prozesse in der Praxis müssen den Anforderungen der DSGVO genügen.
Bitte tragen Sie bei der Bestellung im Textfeld ein, ob Ihre Praxis einen speziellen Datenschutzbeauftragten hat. Ist dies nicht der Fall, so ist der Praxisinhaber der Datenverantwortliche. Für die individuelle Gestaltung des Formulars benötigen wir den Namen und die Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, E-Mail) der jeweils verantwortlichen Person.
Ein wichtiger Hinweis zum Copyright
Die von RUHMservice Consulting erarbeiteten Informationstexte zur Datenverarbeitung nach der DSGVO sind urheberrechtlich geschützt. Nicht lizenzierte Vervielfältigungen, Veröffentlichungen, Bearbeitungen und Übersetzungen sind nicht erlaubt! Eine ordnungsgemäße Nutzung der Informationstexte erfordert den Bezug über die Firma RUHMservice Consulting. Der Copyright-Hinweis lautet: © RUHMservice Consulting
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